Sachkunde-Prüfung
Abnahme der Sachkunde-Prüfung gem. § 3 des NHundG in theoretischer und praktischer Prüfung
In Niedersachsen schreibt das Gesetz vor: „Hundehalter/innen, die sich nach dem 01. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen“.
Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Aufnahme der Hundehaltung, der praktische Teil innerhalb eines Jahres danach erfolgen.
Ich bin als Prüfer anerkannt von der zuständigen Behörde (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), die Sachkunde-Prüfung gem. §3NHundG für Hundehalter/innen in Theorie und Praxis abzunehmen.
Über den Ablauf der Prüfung und die Prüfungstermine berate ich Sie gerne.